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Grundsteuerreform 2022 -

Wir kümmern uns!

Die Getreideernte läuft und auch die Grundsteuerreform startet in ihre spannende Phase. Auch Sie sind davon betroffen, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind. Denn für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer bis zum 31. Januar 2023 dem Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in elektronischer Form übermitteln.

Wer wir sind:

ETL Agrar & Forst ist die spezialisierte Steuerberatung für Landwirte und Forstwirte. Wir sind der ideale Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und strategischen Themen, die Land- und Forstwirten wichtig sind:

  • Wie schöpfe ich alle Möglichkeiten innerhalb des geltenden Rechts aus, um meine Steuerlast zu minimieren?
  • Wie kann ich meine Einkommenssituation verbessern?
  • Wer begleitet mich bei Investitionsplanungen und Finanzierungsgestaltungen sowie Bankgesprächen?
  • Wer gibt mir kompetent Auskunft in allen Fragen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts, auch bei der Beschäftigung von Saisonkräften und ausländischen Arbeitnehmern?
  • Wie und mit wem regele ich die Übertragung meines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes?

Laden Sie sich kostenlos unsere Checkliste herunter. Einfach oben Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse eintragen und Sie erhalten alle Informationen kostenlos und unverbindlich per Mail.

www.etl-agrar-forst.de

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"Jeder Landbesitzer muss bis zum 31. Januar 2023 die Feststellungserklärung zum Grundsteuerwerts abgeben."